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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fabian Raabe

Lenbachstraße 17

10245 Berlin, Deutschland

1.  Allgemeines

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

  2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

  3. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.

2.  Auftrag

  1. Gegenstand des Auftrages ist die Herstellung von Fotografien und die Post Produktion nach der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers. 

  2. Der Auftraggeber sendet dem Fotografen rechtzeitig vor dem Shooting per E-Mail eine detaillierte Auftragsbeschreibung (Layout oder Briefing). 

  3. Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit, soweit nicht ausdrückliche Vorgaben erfolgen. So sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Liegt kein Layout oder Briefing in schriftlicher Form vor, ist der Kunde oder seine Werbeagentur nicht bei den Aufnahmen anwesend, so gilt die Gestaltung des Fotografen grundsätzlich als akzeptiert.

3.  Rechteübertragung

  1. Der Fotograf überträgt einfache Nutzungsrechte auf den Auftraggeber.

  2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung.

  3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Lichtbild zu bearbeiten oder anderweitig zu verändern.

4.  Änderungen

Von der Leistungsbeschreibung abweichende Änderungs- oder Nachlieferungswünsche hat der Auftraggeber per E-Mail dem Fotografen mitzuteilen. Der Fotograf nennt dem Auftraggeber vor Aufnahme weiterer Arbeiten die Mehrkosten. Die Mehrkosten stehen im Verhältnis zur bisherigen Leistung und Vergütung, wenn der Auftraggeber die Änderungs- oder Nachlieferungswünsche innerhalb von 3 (drei) Monaten nach Auftragsende mitteilt.

 

5.  Pflichten des Auftraggebers

  1. Bei der Verwertung der Lichtbilder ist der Fotograf bei jeder Veröffentlichung, als Urheber des Lichtbildes zu nennen.

  2. Der Auftraggeber stellt durch angemessene technische Schutzmaßnahmen sicher, dass die Lichtbilder nicht durch Dritte im Wege des Framing/Embedding ohne Autorisierung auf Drittseiten verlinkt werden, die vom Vertragszweck nicht umfasst sind.

6.  Rechte und Pflichten des Fotografen

  1. Der Fotograf liefert das Bildmaterial nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung innerhalb einer angemessenen Frist auf geeignete Weise zur Verfügung. Der Fotograf schuldet nicht die Überlassung der Negative bzw. Rohdaten. 

  2. Der Fotograf erbringt die Fotografieleistungen im Wesentlichen persönlich. Er darf sich Hilfspersonal bedienen. 

  3. Der Fotograf ist berechtigt, die erstellten Fotografien nach Veröffentlichung als Referenz für die Kundenakquisition auf seiner Webseite zu verwenden.

7.  Vergütung

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder verein-barte Pauschale (ggf. zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM).

  2. Nebenkosten (insbesondere Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.

  3. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.

  4. Der Fotograf ist berechtigt, 50 % der Gesamtvergütung bereits bei Auftragserteilung als Vorkasse zu fordern.

8.  Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Fotografen.

9.  Kündigung

  1. Kommt einer der Parteien ihren vertraglichen Verpflichtungen aus einem von ihr zu vertretendem Grund nicht nach, so ist die andere Partei zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn nicht innerhalb einer angemessenen Frist die vertraglich geschuldete(n) Leistung(en) erbracht werden. Mit Zugang der schriftlichen Kündigung der jeweiligen Partei, ist die Vereinbarung zwischen den Parteien beendet.

  2. Kündigt der Fotograf aufgrund eines vom Auftraggeber zu vertretendem Umstand 4 (vier) Wochen vor Produktionsbeginn, ist 50% des vereinbarten Honorars fällig. Sofern die Produktion bereits begonnen hat, ist das gesamte Honorar fällig.

  3. Das gesetzliche Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

  4. Kündigt eine Partei, hat der Auftraggeber alle Lichtbilder und Materialen auf Verlangen des Fotografens vollständig herauszugeben oder zu löschen. Jede weitere Nutzung ist untersagt.

10.  Haftung

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. 

  2. Der Auftraggeber sichert zu und garantiert, dass alle erforderlichen Einverständniserklärungen der auf den Lichtbildern abgebildeten Personen sowie bezüglich sichtbarer geschützter Zeichen oder Werke für die Verwendung des Materials nach Maßgabe dieser Vereinbarung vorliegen. Der Auftraggeber stellt insoweit den Fotografen von Ansprüchen Dritter vollständig frei.

11.  Vertragsstrafe

Eine Nutzung des Bildes über die vereinbarte Lizenz hinaus oder eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung löst eine Vertragsstrafe aus. Die Vertragsstrafe wird vom Fotografen im billigen Ermessen festgesetzt und ist im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüfbar. Die Vertragsstrafe beträgt mindestens die vereinbarte Vergütung. Weitergehender Schadensersatz bleibt davon unberührt.

12.  Geheimhaltung

Die Parteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen geheim zu halten und nur für die Zwecke dieser Vereinbarung zu nutzen. Zu vertraulichen Informationen zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, geschäftliche, technische und gestalterische Informationen einschließlich Unterlagen im Zusammenhang mit der Entwicklung, Herstellung, Umsetzung oder Verbesserung des Einrichtungskonzeptes und der hergestellten Möbel sowie die Vertragsabwicklung berührende Betriebsvorgänge. Die Geheimhaltungspflicht besteht nicht, soweit eine der Parteien durch Gesetz oder behördliche Anordnung zur Offenlegung verpflichtet ist.

 

13.  Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

  2. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.

  3. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

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